So gab es Ende Februar 2003 noch nicht in allen Bundesländern verbindliche Angaben zum Meldeprozedere. Auch die Vergabe einheitlicher Registriernummern für die meldepflichtigen Betriebe war nicht abgeschlossen.
Mit dieser neuen Datenbank sollen alle Schweinetransporte registriert werden, um im Seuchenfall die Herkunft und Aufenthaltsorte schnell und zuverlässig zurückverfolgen zu können.
Über einschlägige Erfahrungen verfügen Landwirtschaft und Verwaltung spätestens seit der 1999 eingeführten Meldepflicht für Rinder. Die Meldung bei Schweinen ist vergleichsweise einfacher: Nur die Zugänge sind meldepflichtig – Geburt, Ausfuhr, Schlachtung oder Todesfälle nicht. Nicht Einzeltierdaten, sondern nur die Gruppengröße muss weitergegeben werden. Allerdings müssen – anders als bei Rindern - auch Transportunternehmen ihre Zugänge registrieren lassen.
Die Zahl der Schweinemeldungen wird - falls korrekt durchgeführt - die der Rinder um ein Vielfaches übersteigen: Allein die Zugänge der Schlachtereien übertreffen bei Schweinen die Rinderanlieferungen um mehr als das Zehnfache: 2002 wurden in Deutschland gut 44 Mio. Schweine und 4,3 Mio. Rinder geschlachtet.
Die Stichtagsregelung - sie dient der Plausibilitätsprüfung - sieht eine einmalige Meldung des Schweinebestandes jeweils zum 1. Januar vor.
Quelle: www.aid.com
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