Dabei handelt es sich um Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium, Avilamycin und Flavophospholipol.
Mit der neuen Verordnung, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, werden die Bestimmungen über die Sicherheitsbewertung und die Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen verschärft und gestrafft.
Künftig dürfen nur Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, verwendet oder verarbeitet werden, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Die Zulassungen werden auf zehn Jahre beschränkt. Für die Zulassung wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zuständig sein.
Quelle: http://www.aid.de/presse/presseinfo.cfm
Diese Seite weiter empfehlen
|
Druckversion
|
Artikel versenden
|