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Kennzeichnungspflicht f
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Im Entwurf der Tierseuchenverordnung ist eine Kennzeichnung von Hunden per Mikrochip oder Tätowierung vorgesehen. Bis Ende 2004 sollen alle Hunde in der Schweiz markiert und in einer Datenbank registriert sein. Zusätzlich soll ein Hundeausweis ausgestellt werden.
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Dieser soll Kontrollen zu erleichtern und Daten zu Impfungen, Krankheiten und Herkunft des Tieres enthalten. Die Kennzeichnung wird Abklärungen nach Beissunfällen, bei Seuchenausbrüchen oder das Suchen entlaufender Hunde erleichtern. nDie Anhörungsphase für diesen Entwurf läuft noch bis 1. März.
Quelle: http://www.evd.admin.ch/evd/news/03212/index.html?lang=de&noarchiv=yes
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