`Lebensmittelsicherheit ist unteilbar. Sicherheit vom Acker und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers - dieses umfassende Verständnis von Lebensmittelsicherheit liegt dem Gesetzentwurf zugrunde`, so Künast.
Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre habe die Bundesregierung eine klare Konsequenz gezogen: `Vorsorgender Verbraucherschutz hat einen ganz entscheidenden Stellenwert für staatliches Handeln bekommen. Und er hat für uns Priorität vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen`, so die Ministerin. Deshalb werde der präventive gesundheitliche Verbraucherschutz als wesentliches Ziel des Gesetzes festgeschrieben.
Die Zusammenfassung aller lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften in einem einheitliches Gesetz erleichtere die Verbraucherinformation und schaffe mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten, sagte Künast. Das Gesetz solle auch dazu dienen, den im Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits geltenden Täuschungsschutz auch auf Bedarfsgegenstände auszudehnen.
Eine entsprechende Ermächtigung sehe der Gesetzentwurf vor. Außerdem leiste er einen sehr konkreten Beitrag zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung. Mit diesem Gesetz würden zehn Einzelgesetze aufgehoben, darunter auch historische Hinterlassenschaften, wie z.B. das Blei-Zink-Gesetz von 1887 oder das Phosphorzündwarengesetz von 1903.
Quelle: www.bml.de
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