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Ab dem 1. Juni d
Neues über den `EU-Heimtierpaß`, der nun planmäßig im Oktober eingeführt werden soll: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ermächtigt mit dem 1. Juni 2004 alle in Baden-Württemberg niedergelassenen Tierärzte und deren Assistenten oder Vertreter, sowie die nicht niedergelassenen, aber bei einem Verein oder Verband oder ähnlichen privatrechtlichen Institution angestellten Tierärzte, die sogenannten EU-Heimtierpässe auszustellen.


Benötigt wird der neue dunkelblaue Paß generell nur für Auslandsreisen. Eine Übergangsregelung für Reisen in der EU ermöglicht es, für Tiere die am 3. Juli 2004 noch über einen ausreichenden Tollwutimpfschutz verfügen, die alten Impfausweise weiter zu verwenden, sofern die inhaltlichen Anforderungen dem neuen Ausweis entsprechen und das Tier mittels Tätowierung oder Chip dauerhaft gekennzeichnet ist.

Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der neue Pass für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben.

Bei Reisen in nicht gelistete Drittländer ist zudem vor dem Reiseantritt die Tollwutschutzimpfung durch eine zusätzliche Titerbestimmung (Antikörper) in einem zugelassenen Labor nachzuweisen.

Die neuen Pässe dürfen nur bei Impfstoffherstellern bzw. Druckereien bezogen werden, die zentral vom Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine sogenannte 2-stellige Firmenkennung erhalten haben. Bisher sind fünf offizielle Bezugsquellen bekannt.

Quelle: www.mlr.baden-wuerttemberg.de


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