|
Vorsicht:
|
.. denn sonst kann die Konsequenz eine außerordentliche Kündigung sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 418/01). `Vertraulich` bedeutet im vertraulichen Gespräch zwischen Arbeitskollegen, wo der Betreffende nicht davon ausgehen kann, daß seine Äußerungen nach außen getragen werden.
|
|
|
| |
Ansonsten gilt: `Grob beleidigende Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung`, so das Urteil.
Hebt der Arbeitnehmer die Vertraulichkeit selbst auf, kann er sich auch nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen.
Quelle: Praxis-Depesche 9/2004, S. 25
Diese Seite weiter empfehlen
|
Druckversion
|
Artikel versenden
|
| |
WSAVA 201925th FECAVA EuroCongress 4-9 September 2019, St. Petersburg / RussiaESVN-ECVN Symposium 2018Ungewöhnliche Ursache einer Hämaturie bei einer PonystuteErhöhte cPLI bei Hunden mit ParvoviroseLungenembolie - eine unterschätzte Komplikation nach KolikchirurgiemembersJoin the 11th Eurasia Veterinary Conference at the island Zanzibar, Tansania 2018EUROPEAN VETERINARY DENTAL FORUMKleintieranästhesie-Zertifikats-Lehrgang für TFAs in vier ModulenEEVC - 1st Eastern European Veterinary Conference 2016Die Stellenangebote finden Sie jetzt auch auf der neuen VetAviso KartenansichtVetAviso - ESAVS - Neuropathology & MRI
|