Dort weist man darauf hin, dass die Bundesregierung erst am 9. Juni dieses Jahres einen neuen Anlauf zur Anpassung an das EU-Recht unternommen und dem Bundesrat eine Änderungsverordnung zur Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt habe. Damit sei nun der Bundesrat am Zug.
Die Bundesregierung habe keine Möglichkeiten mehr, um das Verfahren zu beschleunigen.
In Berlin übersieht man dabei allerdings, dass der Bundesrat einer Umsetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie bereits im November letzten Jahres zugestimmt hat; weil die Länderkammer damals ihr Votum an eine Entschärfung der deutschen Legehennenbestimmungen knüpfte, zog Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast ihre Gesetzesvorlage aber wieder zurück. Ein Urteil des EuGH steht noch aus.
Quelle: www.pigpool.de
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