|
Entlassungsgrund: Leistungsschw
|
Sie kann tatsächlich Grund für eine sogenannte `personenbezogene Kündigung` sein, entschied das Bundesarbeitsgericht. Allerdings muß der Arbeitgeber zuvor geprüft haben, ob nicht ein milderes Mittel zur Wiederherstellung der geforderten Arbeitskraft möglich ist.
|
|
|
| |
Hintergrund war die Frage, ob der Arbeitgeber eine `hundertprozentige Leistung` berechtigt fordern darf oder ob er eine bestimmte, beispielsweise altersbedingte `Minderleistung` in Kauf nehmen muß.
Muß er nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 11.12.2003/Az: 2 AZR 667/02), wenn die Minderleistung dauerhaft ist und keine Chance auf `Besserung` besteht.
Quelle: BAG-Urteil vom 11.12.2003/Az: 2 AZR 667/02
Diese Seite weiter empfehlen
|
Druckversion
|
Artikel versenden
|
| |
WSAVA 201925th FECAVA EuroCongress 4-9 September 2019, St. Petersburg / RussiaESVN-ECVN Symposium 2018Ungewöhnliche Ursache einer Hämaturie bei einer PonystuteErhöhte cPLI bei Hunden mit ParvoviroseLungenembolie - eine unterschätzte Komplikation nach KolikchirurgiemembersJoin the 11th Eurasia Veterinary Conference at the island Zanzibar, Tansania 2018EUROPEAN VETERINARY DENTAL FORUMKleintieranästhesie-Zertifikats-Lehrgang für TFAs in vier ModulenEEVC - 1st Eastern European Veterinary Conference 2016Die Stellenangebote finden Sie jetzt auch auf der neuen VetAviso KartenansichtVetAviso - ESAVS - Neuropathology & MRI
|