Ein interessantes Urteil des BGH (BGH , IX ZR 256/03): Ein Anwalt hat auch dann Anspruch auf sein volles Honorar, wenn er einen schweren Fehler gemacht und sein Mandant dadurch einen Schaden erlitten hat. Die Begründung: Aus einem Dienstvertrag können keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden.
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