... und keine Haustiere, unterliegen also den gleichen Gesetzen wie `normale` Schweine und sind für die Haltung in der Wohnung ungeeignet, wie die Staatssekretärin Emilia Müller ausdrücklich betonte. Sie dürfen auch nach einem Urteil des Amtsgerichts München nur dann in einer Wohnung gehalten werden, wenn von ihnen keine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses ausgeht.
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