In gefährdeten Betrieben sollte der Betrieb für 3 Wochen ruhen, d.h. keine Pferde dürfen aus dem Stall in einen anderen verbracht werden und es dürfen keine fremden Pferde auf die Anlage kommen.
Eine Kur mit Baypamun (5mal im Abstand von 2 Tagen) wird empfohlen. Die Kur sollte nach 4 Wochen wiederholt werden.
In gefährdeten Betrieben oder bei Pferden, die bisher nicht gegen Herpes-Virus-Infektionen geimpf waren, wird eine Not-Impfung mit Prevaccinol empfohlen.
Den Pferden sollten mindestens 14 Tage lang keine großen Anstrengungen abverlangt werden.
Zusätzliche Informationen
Man muss davon ausgehen, dass ein großer Teil der Pferde Herpes-Virusträger ist ohne erkrankt zu sein. Aus diesem Grund kann es bei diesen Pferden unter Stresssituationen zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Für die anderen Pferde des Bestandes steigt dadurch der Infektionsdruck.
Als einen gefährdeten Betrieb sehen wir einen solchen, indem die Erkrankung ausgebrochen ist oder einen Betrieb in den Pferde aus einem Bestand mit manifesten Erkrankungen verbracht worden sind.
Weil es sich bei Herpes-Virus-Infektionen der Pferde nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, gibt es auch keine besonderen veterinärpolizeilichen Maßnahmen. Daher ist in diesem Sinne eine „gefährdete Region“ nicht definiert. (LTK, 18.3.05)
Quelle: www.pferdesport-bw.de
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