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Stadt N
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Erben und vererben kann man viel - aber eine Ärztin?? Auch das geht! Der glückliche Erbe einer in der Chinesischen Medizin tätigen Ärztin ist die Stadt Nürnberg. Und nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muß sie sie weiterbeschäftigen, bis ihr befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen ist.
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Allerdings wird nicht nur die Ärztin `vererbt` - vielmehr ist das Arbeitsverhältnis Teil einer größeren Erbschaft.
Die Ärztin arbeitete auf dem Gebiet der Chinesischen Medizin. Zu ihren Patienten gehörte auch der betagte Unternehmer K.. Dieser überließ ihr privat ein Haus, in dem sie ein `K.-Haus` benanntes Therapiezentrum für Naturheilkunde, Schmerztherapie und fernöstliche Medizin einrichten sollte.
1999 schlossen die Ärztin und der damals 89jährige K. einen entsprechenden Arbeitsvertrag über 25 Wochenstunden gegen eine Vergütung von umgerechnet 3500 Euro monatlich. Er war bis 2008 befristet und sollte auch durch den Tod des Unternehmers nicht enden. 2000 und 2001 verstarben K. und seine Frau; das Erbe fiel daher der Stadt Nürnberg zu. Die nahm es an, wollte die Ärztin aber entlassen.
Die Kündigung ist jedoch unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Da es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handele, könne die Stadt als neuer Arbeitgeber nur außerordentlich mit einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher liege aber trotz der schlechten Haushaltslage nicht vor.
Schließlich sei Nürnberg nicht gezwungen gewesen, das von ihr als unzweckmäßig angesehene Arbeitsverhältnis zu übernehmen, sondern habe beispielsweise das Erbe ausschlagen können.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 2 AZR 125/04
Quelle: www.aerztezeitung.de/magazin/auch_das_noch
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