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Psychopharmaka am Steuer k
Daß der Führerschein in Gefahr ist, wenn der Fahrer unter bestimmten Medikamenten steht, ist allgemein bekannt. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Coburg kann es aber auch den Kaskoschutz kosten, wenn der Fahrer Psychopharmaka eingenommen hat, und das wird mitunter teuer.

In dem vor Gericht verhandelten Fall prallte ein Mann, der Psychopharmaka eingenommen hatte, ungebremst mit seinem Fahrzeug gegen einen auf der Straße abgestellten Lieferwagen. Den eintreffenden Polizisten kam der Fahrer apathisch und abwesend vor. Nach dem Ergebnis seiner Blutprobe mußte er seinen Führerschein abgegeben.

Den an seinem Auto entstandenen Schaden wollte der Unfallverursacher später von seiner Kaskoversicherung erstattet bekommen. Diese lehnte jedoch ab. Der Versicherte habe den Unfall grob fahrlässig verursacht - und das schließe die Leistungspflicht aus.

Das Landgericht Coburg gab der Versicherung Recht. Durch die Einnahme der Psychopharmaka sei der Mann fahruntüchtig gewesen, befanden die Richter nach Anhörung von Zeugen und Sachverständigen. `Daß man sich unter dem Einfluß stark bewußtseinsverändernder Medikamente nicht mehr ans Steuer setzen darf, hätte der Fahrer ohne weiteres erkennen können`, betonte Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer.

Urteil des Landgerichts Coburg, Aktenzeichen: 12 O 671/04


Quelle: www.aerztezeitung.de


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