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Ab 6. Juni zus
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Damit soll auf die im Grenzbereich Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz rapide zunehmenden Tollwutfälle der letzten Monate reagiert werden. Angeblich sollen sie mit auf eine `schlampige` Impfpraxis in Hessen zurückzuführen gewesen sein.
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„Wir haben uns entschlossen, in Abstimmung mit dem WHO-Tollwutzentrum – Friedrich-Loeffler-Institut Wusterhausen - und den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, zusätzlich zu den regulären Impfaktionen im Frühjahr und Herbst eine weitere Impfaktion ab der 23. Kalenderwoche durchzuführen. Diese zusätzliche Impfaktion soll auch die von der Tollwut betroffenen Nachbarländer in ihren Bekämpfungsmaßnahmen unterstützen“, sagte Karl-Winfried Seif, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute in Wiesbaden.
Die Auslegung der Impfköder erfolgt – geeignete Wetterbedingungen vorausgesetzt - ab dem 6. Juni 2005 vom Flugplatz Worms aus. Das gesamte Impfgebiet hat eine Nettofläche (Gesamtfläche abzüglich Siedlungsflächen) von 3.460 Quadratkilometer. Die Köderdichte in diesem Impfgebiet wird 30 Köder je Quadratkilometer betragen. Insgesamt werden also ca. 104.000 Köder mit Hilfe eines Flugzeuges auf das Impfgebiet, verteilt.
Bei der Flugauslage wird eine vollautomatische Abwurfanlage eingesetzt, die auf der Grundlage eines satellitengestützten Navigationssystems für einen präzisen Köderabwurf sorgt. In dicht besiedelten Stadtrand- und Vorstadtgebieten, in denen eine Flugauslage nicht möglich ist, sollen rund 30.000 Köder durch eine intensive Handauslage platziert werden.
Besonders sinnvoll ist die Auslage auf stadtnahen Grünflächen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Müllplätzen. In diesem Zusammenhang appellierte Staatssekretär Seif an die Besitzer von Kleingartenanlagen und sonstigen eingezäunten Freiflächen, sich mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen, um Auslegetermine zu vereinbaren.
„Ich bin optimistisch, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Veterinär- und Jagdverwaltung in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, den Kommunen und der Öffentlichkeit in absehbarer Zeit zur Tilgung der Tollwut in Hessen führen werden“, sagte Seif.
In den Stadtrandgebieten und außerhalb geschlossener Ortschaften sollten während der Impfaktion vom 6. Juni bis 17. Juni und in den darauf folgenden acht Tagen Hunde an der Leine geführt werden, damit sie keine Köder fressen und damit den Impferfolg der Füchse einschränken.
Quelle: www.hmulv.hessen.de
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