Seit Mai 2004 gestattet die neue Muster-Berufsordung der Humanmediziner einem Arzt ausser am Praxissitz noch an zwei weiteren Orten tätig zu sein. Für ein Verbot für Tierärzte gebe es nun auch keinen Grund mehr, so das BTK-Präsidium.
Die Delegierten forderten gleiches Recht für alle: gewerblichen Unternehmern sei es schon lange erlaubt, Tierarztpraxen oder Praxisketten zu betreiben, was eine Benachteiligung von Tierärzten gegenüber Nicht-Tierärzten darstelle.
In Zukunft werden Zweitpraxen also erlaubt sein, dieser Beschluss wurde mit nur wenigen Gegenstimmen angenommen.
Quelle: BTK
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