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Ab 1. Juli m
...und das gilt auch für Direktvermarkter. Von der ab dem 1. Juli vorgeschriebenen einheitlichen Kennzeichnung aller Eier auf den Wochenmärkten verspricht man sich eine deutliche Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher. Ausnahmeregelungen soll es nicht geben.

Ab dem 1. Juli 2005 müssen auch Direktvermarkter ihre Eier beim Verkauf auf Wochenmärkten mit dem Erzeugercode stempeln. Angeblich haben sich mittlerweile auf diesen Termin eingestellt und entsprechende Investitionen zur Eierkennzeichnung getätigt.

`Gerade das Nebeneinander von nicht kennzeichnungspflichtigen Direktvermarktern und kennzeichnungspflichtigen Eierhändlern auf den Wochenmärkten hat sich in der Vergangen­heit als sehr problematisch erwiesen. Jetzt kann der Verbraucher auf einen Blick die Haltungsform und die Herkunft erkennen,` sagte Bundesverbraucherministerin Künast heute in Berlin.

Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit nachdrücklich für die Einführung der durchgängigen Kennzeichnungspflicht auf den Wochenmärkten - auch der Direktvermarkter - eingesetzt.

Die Beitrittsländer hatten jedoch aufgrund ihrer Strukturen Schwierigkeiten mit der pünktlichen Umsetzung dieser Vorschrift. Sie forderten daher Ausnahmen für Direktvermarkter von dieser Kennzeichnungspflicht.

Die Bundesregierung konnte jedoch erreichen, dass diese Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nur für Direktvermarkter mit bis zu 50 Legehennen auf Wochenmärkten innerhalb des betreffenden Mitgliedstaates gelten. Damit ist ausgeschlossen, dass ungekennzeichnete Eier auf einem Wochenmarkt in einem Nachbarstaat vermarktet werden.

Deutschland wird von der Ausnahmeregelung keinen Gebrauch machen. Ab dem 1. Juli müssen daher alle Eier auf den Wochenmärkten mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.

Quelle: www.bml.de; Pressemitteilung Nr. 184 vom 30. Juli 2005




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