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Bedeutet das neue EU-Lebens- und Futtermittelrecht das Ende der amtlichen Kontrolle?
Die EU hat in der zum 1. Januar 2006 gültigen neuen Regelung die Rahmenbedingungen für einen vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz weiter konkretisiert. Das neue System der EU verlagert die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Lebensmittel verstärkt auf die Hersteller von Futter- und Lebensmitteln. die Auswirkungen dieser Änderungen diskutierten Wissenschaftler an der TiHo Hannover am 24. Juni.

Mit den neuen europäischen Verordnungen zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz in Europa auf eine neue Basis gestellt, so was zu hören. Die amtliche Überwachung soll die Kontrolle der Eigenkontrolle intensiver verfolgen und sich nicht mehr nur auf die Endprodukte konzentrieren.

Allerdings wird das neue System die amtliche Kontrolle nicht ersetzen: Die Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Unternehmen muss laut den Verordnungen stichprobenartig vom Staat geprüft werden.

Einig war man sich auf dem Symposium in der TiHo, dass das System laufend auf seine Wirksamkeit überprüft werden muss und nur dann funktionieren kann, wenn die für die Überwachung zuständigen Behörden tatsächlich in der Lage sind, zielorientiert auf die Beseitigung von Mängeln hinzuwirken.

Fazit: `Das Ziel neuer Überwachungssysteme muss nach wie vor die Verbesserung der Verbrauchersicherheit bleiben. Dies kann nur unter aktiver Mitwirkung der Lebensmittelunternehmer über die gesamte Wertschöpfungskette erreicht werden.` so Prof. Dr. Günter Klein, Leiter des Instituts für Lebensmittelqualität und -sicherheit auf der Tagung.



Quelle: www.schweine.net


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SCHWEINEPRAXIS

Nachweis des porcine circovirus-like virus P1 bei kongenitalem Tremormembers
Zwei Schweinebetriebe in der chinesischen Provinz Jiangsu waren von einem Ausbruch rätselhafter Symptome betroffen: Zittern und Schütteln waren die Hauptsymptome der betroffenen Tiere. Ihre Blut- und Gewebeproben waren positiv für das porcine circovirus-like virus P1.

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