Mit den neuen europäischen Verordnungen zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz in Europa auf eine neue Basis gestellt, so was zu hören. Die amtliche Überwachung soll die Kontrolle der Eigenkontrolle intensiver verfolgen und sich nicht mehr nur auf die Endprodukte konzentrieren.
Allerdings wird das neue System die amtliche Kontrolle nicht ersetzen: Die Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Unternehmen muss laut den Verordnungen stichprobenartig vom Staat geprüft werden.
Einig war man sich auf dem Symposium in der TiHo, dass das System laufend auf seine Wirksamkeit überprüft werden muss und nur dann funktionieren kann, wenn die für die Überwachung zuständigen Behörden tatsächlich in der Lage sind, zielorientiert auf die Beseitigung von Mängeln hinzuwirken.
Fazit: `Das Ziel neuer Überwachungssysteme muss nach wie vor die Verbesserung der Verbrauchersicherheit bleiben. Dies kann nur unter aktiver Mitwirkung der Lebensmittelunternehmer über die gesamte Wertschöpfungskette erreicht werden.` so Prof. Dr. Günter Klein, Leiter des Instituts für Lebensmittelqualität und -sicherheit auf der Tagung.
Quelle: www.schweine.net
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