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Eine unglaubliche Erleichterung: Das Deutsche Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes e. V., das Haustierzentralregister von Tasso e. V. und die Datenbank der Internationalen Zentralen Tierregistrierung IFTA, wurden miteinander vernetzt. Künftig genügt also eine einzige Abfrage eines Tierhalters bei einem der Tierregister, um herauszufinden, ob und in welchem Haustierregister das eigene Tier oder Fundtier registriert ist.
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Anlässlich des diesjährigen BpT-Kongresses vom 22. bis 25. September in Bremen präsentierte heute der BpT gemeinsam mit dem Verband des Deutschen Hundewesens e. V. (VDH) und dem Deutschen Tierschutzbund e. V. Vertretern von Presse, Funk und Fernsehen einen neuen kostenlosen Service für Tierhalter.
„Die Kennzeichnung und Registrierung von Haustieren mittels Mikrochip gewinnt immer mehr an Bedeutung“, erklärt Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des bpt. „Vereinfacht sie einerseits die Suche nach vermissten Tieren, so sind es auf der anderen Seite gesetzliche Vorgaben, die eine Kennzeichnung zur Pflicht machen, wie die Einführung des EU-Heimtierpasses für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen zeigt“.
Registriert wurden die individuellen Markierungen bislang jedoch nicht in einer einzigen Datenbank, sondern – je nach Wahl des Tierbesitzers – in einem der drei zur Verfügung stehenden Register. Das machte das Auffinden eines Tieres beschwerlich, denn ein entsprechender Datenaustausch zwischen den Datenbanken fehlte.
„Jetzt ist es gelungen, die drei Haustierregister erfolgreich miteinander zu vernetzen“, erläutert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes e. V., Wolfgang Apel, den neuen kostenlosen Service. Künftig genügt eine einzige Abfrage bei einem der Tierregister, um herauszufinden, ob und in welchem Haustierregister das eigene Tier oder Fundtier registriert ist.
„Die Suchmeldungen von Tierhaltern können nun in einem automatisierten Verfahren untereinander abgeglichen werden“, so Apel. Sinn macht die automatisierte Suche allerdings nur, wenn Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sind. Eine Suche nach äußeren Merkmalen des Tieres ist nicht möglich.
Die drei Verbände rufen deshalb Tierhalter dazu auf, ihr Tier kennzeichnen und registrieren zu lassen. „Das ist praktischer Tierschutz“, erklärt Wolfgang Apel. „Die Kennzeichnung und Registrierung muss für alle Tiere Pflicht werden“, bekräftigt Hans-Joachim Götz die gemeinsame Auffassung. „Nur so kann ein umfassender Tierschutz garantiert werden.
Quelle: www.tieraerzteverband.de
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