Der Hintergrund: Das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will die grenztierärztlichen Kontrollen mit der EU harmonisieren und hat dazu vor drei Wochen eine neue Verordnung zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) auf den Weg gebracht.
Neben dem Wegfall der grenztierärztlichen Kontrollen falle damit klammheimlich auch das Strassentransitverbot für Klauentiere wie Kühe, Schweine oder Schafe, lautet der Vorwurf des STS. Sollte dieses Verbot tatsächlich aufgehoben werden, könnte die Schweiz zur Drehscheibe der skandalösen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte werden.
`Die Schweiz würde sich damit mitschuldig an diesen ebenso unnötigen wie tierquälerischen Transporten machen`, heisst es im Communique.
Der STS werde deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Aushebelung des Strassentransitverbotes für ausländisches Schlachtvieh kämpfen. Er plant in den kommenden Wochen und Monaten verschiedene Aktionen gegen die geplanten Schlachttiertransporte durch die Schweiz.
Brüskiert fühlt sich der STS laut Communique auch durch die Art und Weise, wie das Verhandlungsresultat mit der EU offenbar hätte verschleiert werden sollen. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Landwirtschaftsabkommen mit der EU habe der Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement Pascal Couchepin am 12. Mai 2000 brieflich versichert, `auch im Zuge der Revision der EDAV soll dieses Verbot beibehalten werden.`
Die EDAV-Revision sei allen interessierten Kreisen zur Kenntnis verschickt worden, auch an den STS, sagte BVET-Sprecher Marcel Falk auf Anfrage. Von einer klammheimlichen Aufhebung des Transitverbotes könne also keine Rede sein. Das Verbot, Klauentiere auf Strassen zu transportieren, sei seinerzeit zur Tierseuchen-Prävention aufgenommen worden, als die EU diesbezüglich noch einen tieferen Stand gehabt habe.
Zwar seien lange Tiertransporte aus Sicht des Tierschutzes nicht erfreulich. Wenn ein Schwein durch die Schweiz statt durch Österreich nach Italien gebracht werde, könne das seine Fahrt aber unter Umständen sogar verkürzen.
Zudem müsse für über acht Stunden dauernde Transporte ein Transportplan vorgelegt werden. Dadurch lasse sich einerseits im voraus prüfen, ob der Transport den strengen Tierschutzanforderungen der Schweiz genüge. Andererseits würden die Kontrollen, die verstärkt werden sollen, erleichtert.
Quelle: www.schweine.net/
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