Nordrhein-Westfalen reagiert so auf das Gutachten einer Tierärzteorganisation, das bei den genannten Disziplinen bzw. beim Einsatz von Sporen und Gurt deutliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben sieht.
Mit dem Erlass sind nun die Veterinärbehörden der Kommunen angewiesen worden, bei der Genehmigung von Rodeoveranstaltungen entsprechende Verbote auszusprechen. Gleichzeitig wurden die Behörden gebeten, weitere Disziplinen unter Tierschutz-Gesichtspunkten zu beobachten und ihre Erkenntnisse an das Ministerium zu berichten.
Denn vor allem das `Steer-Wrestling` (Ringen mit dem Stier), `Calf-Roping` (Kälberfangen), `Horse Tripping` (Zu-Fall-Bringen von Pferden) und `Wild Cow Milking` (Mutterkuh-Zwangsmelken) sieht das Ministerium kritisch. Mit dem Vorliegen ergänzender Daten soll über weitere Verbote entschieden werden.
Seit 1990 bestimmt das Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Tiere keine Sachen sind, 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit sind Tiere vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen.
Quelle: www.mnulv.nrw.de
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