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Was rechtfertigt eine `verhaltensbedingte K
Tätliche Angriffe und Diebstahl selbstverständlich. Doch es gibt noch andere Gründe für `massives Fehlverhalten`, auf die der Arbeitgeber laut Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Abs. 2 KSchG ) mit verhaltensbedingter Kündigung reagieren darf. Welche?

Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen sind häufige Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Je länger das Arbeitsverhältnis jedoch gedauert hat, umso schwieriger ist es für Arbeitgeber, eine verhaltensbedingte Kündigung vor Gericht durchzubringen.

Denn hier ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht und Pflichtverletzungen sind nicht immer leicht nachzuweisen.

Dennoch haben einige Gerichte in wichtigen Urteilen die Arbeitgeberseite gestärkt und eine Grundlage dafür geliefert, was sich Arbeitgeber nicht gefallen lassen müssen.

Wichtig ist, dass in der Regel einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen sollte. Nur in Ausnahmefällen kann dies unterbleiben, etwa wenn Pflichtverstöße vorliegen, die das Vertrauensverhältnis belastet haben wie Diebstahl, Betrug oder ähnliches. Auch tätliche Angriffe gegenüber Mitarbeitern rechtfertigen eine fristlose Kündiung.

Weitere Beispiele sind:
Ablehnen von gerechtfertigten Ãœberstunden
(Arbeitsverweigerung)
Ordnet ein Arbeitgeber zulässige Überstunden an und der Arbeitnehmer weigert sich auch nach einer Abmahnung, den Arbeitauftrag zu erfüllen, so ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt (Urteil des LAG Köln, 13 Sa 1380/98)

Ebenso hatte das Bundesarbeitsgericht eine ordentliche Kündigung eines Arbeitgebers bestätigt (2 AZR 357/95). Eine Büroleiterin weigerte sich nach ihrer Versetzung in eine andere Abteilung ihre Arbeit wieder aufzunehmen.


Permanentes Zuspätkommen
Auch ein wichtiger Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 302/96). In einem Betrieb, in dem in Schichten gearbeitet wird, stört es den Arbeitsablauf massiv, wenn ein Arbeitnehmer chronisch zu spät am Arbeitsplatz erscheint.


Quelle: www.t-online-business.de


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