|
Keine Unfallversicherung f
|
Besonders vorsichtig sein müssen stationär aufgenommene Patienten, die sich im Krankenhaus zur Toilette begeben wollen: Dieser Gang ist eine private und damit keine versicherte Tätigkeit, entschied kürzlich das hessische Landessozialgericht!
|
|
|
| |
Im konkreten Fall war eine 76jährige in ihrem Klinikzimmer ohne ersichtlichen Grund gestürzt, als sie zur Toilette gehen wollte. Sie zog sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten der Op und Therapie zu tragen. Die Begründung: der Weg zur Toilette sei eine private und keine versicherte Tätigkeit.
Urteil des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 8/14 KR 357/04
Quelle: www.aerztezeitung.de
Diese Seite weiter empfehlen
|
Druckversion
|
Artikel versenden
|
| |
WSAVA 201925th FECAVA EuroCongress 4-9 September 2019, St. Petersburg / RussiaESVN-ECVN Symposium 2018Ungewöhnliche Ursache einer Hämaturie bei einer PonystuteErhöhte cPLI bei Hunden mit ParvoviroseLungenembolie - eine unterschätzte Komplikation nach KolikchirurgiemembersJoin the 11th Eurasia Veterinary Conference at the island Zanzibar, Tansania 2018EUROPEAN VETERINARY DENTAL FORUMKleintieranästhesie-Zertifikats-Lehrgang für TFAs in vier ModulenEEVC - 1st Eastern European Veterinary Conference 2016Die Stellenangebote finden Sie jetzt auch auf der neuen VetAviso KartenansichtVetAviso - ESAVS - Neuropathology & MRI
|