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Bei Fehlberatung im Familienkreis gibt es keine Haftung
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Es gibt sie in fast allen Familien: Echte oder scheinbare `Geldspezialisten`, die Anlagen empfehlen. Doch Vorsicht ist geboten: Der BGH entschied kürzlich: Wer einer Person aus dem erweiterten Familienkreis Geld für Börsengeschäfte anvertraut, kann diese für Verluste nicht wie einen professionellen Anlageberater haftbar machen.
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die für Banken und Finanzdienstleister geltenden Beratungs- und Informationspflichten in der Regel nicht anwendbar, wenn mit der Geldanlage jemand aus dem weiteren Familienkreis betraut worden ist. (Az.: III ZR 75/06)
Der konkrete Fall: Eine Frau klagte, die 74 000 Euro dem bankerfahrenen Bruder ihres Ex-Lebensgefährten anvertraut hatte und davon nach dem Börseneinbruch um das Jahr 2000 nur noch 20 000 Euro zurückbekam.
Quelle: www.aerztezeitung.de/magazin/geld_und_recht
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