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Hessen hebt Sperrma
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Die Sperrmaßnahmen wegen der equinen infektiösen Anämie (EIA) im Landkreis Fulda sind aufgehoben.
„Es ist eine gute Nachricht, dass es sich bei dem Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer offensichtlich um einen Einzelfall handelte und die Erkrankung keinen seuchenhaften Verlauf genommen hat“, so der Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, in der Pressemitteilung vom 19. Juli.
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Am 27. Mai 2007 war in der Gemarkung Petersberg-Almendorf im Landkreis Fulda der Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer bei einem Pferd amtlich festgestellt worden. Die EIA betrifft Einhufer, wird durch Viren hervorgerufen. Endemisch ist sie in Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa, in nord- und mitteleuropäischen Ländern wird sie nur sporadisch gesehen.
Die Ãœbertragung erfolgt in erster Linie durch blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher.
Das erkrankte Tier stammte ursprünglich aus Südamerika, wurde zunächst in einen Bestand in Thüringen und von dort in einen Bestand im Landkreis Fulda verbracht. Die EIA-Infektion wurde in einer ebenfalls im Landkreis Fulda gelegenen Tierklinik festgestellt. Um den Ausbruchsbetrieb und die Tierklinik mussten Restriktionsgebiete gebildet werden. In diesen Sperrzonen wurde unter anderem ein Verbringungs- und Veranstaltungsverbot angeordnet und die Weidehaltung von Einhufern eingeschränkt. Darüber hinaus mussten für zahlreiche Kontakttiere Sperrmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Schutzmaßnahmen, die die Pferdehaltung in den betroffenen Gebieten stark eingeschränkt haben, konnten nach umfangreichen serologischen Blutuntersuchungen der ansteckungsverdächtigen Kontakttiere jetzt aufgehoben werden.
Da durch den Aufenthalt des infizierten Pferdes in der Pensionspferdehaltung sowie in der Tierklinik zahlreiche Kontakte mit anderen Pferden auftraten, mussten insgesamt ca. 500 Pferde zweimal im Abstand von 21 Tagen untersucht werden.
Alle Untersuchungen sind jetzt mit negativem Ergebnis abgeschlossen worden. Es gibt auch keinen Hinweis auf eine Ausbreitung des Virus in den betroffenen Beständen. Die Bestandssperren konnten daher aufgehoben werden. Derzeit sind nur noch 36 sogenannte Behandlungskontaktpferde unter amtlicher Beobachtung. Für diese Tiere mussten ab dem Zeitpunkt der stattgefundenen Behandlung in der Tierklinik für die Dauer von 60 Tagen eine abgesonderte Haltung und ein Verbringungsverbot angeordnet werden. Diese Schutzmaßnahmen werden jeweils nach Ablauf der 60 Tage Frist per Einzelverfügung aufgehoben.
Zitiert aus der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz . Mainzer Straße 80 . 65189 Wiesbaden
Quelle: www.hmulv.hessen.de/
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